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Bewerbung für Hessischer Gründerpreis 2018 – Sonderpreis für Uni-Startups

Veröffentlichungsdatum

Die Bewerbungsfrist für den Hessischer Gründerpreis 2018 endet am 28. August, erstmals wird er in einer neuen Kategorie für Gründungen aus der Hochschule vergeben.

Bewerbungsbedingungen zum Hessischen Gründerpreis

Es können sich alle hessischen Unternehmen bewerben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. Die Kategorie „Gründungen aus der Hochschule“ dürfen auch Projekte, die noch in der Ideenphase stecken oder bereits gegründet haben, aber noch nicht von den Erträgen ihres Unternehmens leben können, einreichen.

Bewerbungen sind eigeninitiativ und auf Vorschlag möglich. Die Nominierten im Halbfinale haben fünf Minuten, um eine Fachjury von sich zu überzeugen. Im Finale präsentieren sie sich dann einem großen Publikum aus der Wirtschaft. Die Preisverleihung findet mit dem Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im RheinMain CongressCenter statt.

Bewerbungen für den Hessischen Gründungspreis 2018 sind hier möglich.

Der Hessische Gründerpreis wird in vier Kategorien vergeben

  • Mutige Gründung: Start aus schwieriger persönlicher Situation
  • Gesellschaftliche Wirkung: Unternehmen, die Verantwortung übernehmen
  • Innovative Geschäftsidee: Innovative Produkte oder neuartige Dienstleistungen
  • Gründungen aus der Hochschule: Für kreative Ideen und Gründungen in frühem Stadium
    Hessischer Gründerpreis